Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Lamprecht von Wenau (Wenaw) sein Leben lang zum Diener und Knecht. Dieser soll sich mit einem reisigen Pferd dienstbereit halten und wenn er nicht vom Pfalzgrafen oder dessen Hauptleuten gebraucht wird, dessen Amtsleuten und dem Amt Kaiserslautern (Luttern) dienen. Er soll gehorsam sein und wenn er außerhalb des Amts gebraucht und angefordert wird, soll er vom Hof Futter, Mahl, Nagel und Eisen erhalten. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Für seinen Dienst erhält er jährlich als Dienstgeld 29 Gulden in Gold, 20 Malter Hafer und ein Hofkleid wie andere Amtsknechte. Sonst soll er gehalten werden wie ein Amtsknecht zu Kaiserslautern (Lutern). Lamprecht schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was ein frommer Knecht schuldig ist. Sein Dienstjahr beginnt zum Datum dieses Briefs.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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