Dietrich, Graf zu Manderscheid, Blankenheim und Virneburg, Herr zu Schleiden, Kerpen, Kronenburg, Neuerburg und Saffenburg, verleiht seinen Hof zu Freilingen mit allem Zubehör an Pleingen , die Witwe des Craft von Freilingen, ihren Sohn Johann Hübschen , dessen Ehefrau Lucia und ihre Erben auf vierundzwanzig Jahre, beginnend mit Datum der Urkunde, für eine Jahrespacht von 10 Malter Korn, 11 Malter Hafer, 1/2 Malter Gerste, zwei Sümmer Erbsen guter reiner Frucht, zwei Pfund Öl, am Martinstag (Nov. 11) 12 Hähne und 100 Eier zu Ostern sowie am Johannistag (Juni 24) ein gutes fettes Schwein (wehrschwein), die sie ebenso wie die anderen virneburgischen Hofleute jeweils auf das Schloß Virneburg liefern sollen. Weil der Hof viel Heuwachstum hat, sollen die Hofleute auch die Wiese in Bornsseiffen an Wilhelms Wiese gebrauchen. Die Pächter sind verpflichtet, Haus, Hof und Einzäunungen instand zu halten und alles Stroh zur Verbesserung der Äcker zu verwenden und nichts vom Hof wegzubringen. Bei Vertragsverletzungen der Hofleute soll die Belehnung ohne Einspruchsrecht sofort aufgehoben sein, doch verspricht der Aussteller, sie bei ihrem alten Herkommen zu belassen. Nach Ablauf der Verpachtung sollen die Hofleute oder ihre Erben vorrangig bei der Neuverpachtung berücksichtigt werden. Der Aussteller befiehlt seinem Befehlshaber zu Virneburg, mit zwei Heimbürgen den Hof zu besichtigen und alles vorgefundene im Virneburger Rentbuch zu verzeichnen, wovon die Pächter eine Abschrift erhalten sollen. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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