Pfalzgraf Ludwig und Gräfin Henrietta von Württemberg schließen einen Ehevertrag zwischen des erstern Tochter Mechthild und der letztern Ludwig mit Heimsteuer und Widerlegung von je 30000 fl., für den Zinsen werden die Ämter Böblingen und Sindelfingen verpfändet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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