Günther Graf und Herr zu Schwarzburg (Swartzpurg), Enkel (tiether) des verstorbenen Johannes Graf zu Schwarzburg, beurkundet, daß ihm Herr Konrad von Egloffstein (Eglofsteyn), Deutschmeister (meister dutsches ordens in dutschen und welischen landen), 3.100 rheinische Gulden (rinischer guldin) geliehen hat, die der A. zusammen mit dem bereits ausbezahlten Geld (heubtgelde daz sie vor off), da der A. und dessen Vorfahren vom Deutschen Orden auf Schloß Neuhaus (Nuwenhuse) erhalten haben, bei einem eventuellen Wiederkauf an den Deutschen Orden zurückbezahlen sollen.