Werden.-Abt Benedikt bestätigt auf Bitten der Amtsmeister des Schuhmacheramts zu Werden folgende Amtsbeschlüsse: Ein eintretender fremder Meister zahlt künftig 15 statt 18 Reichstaler und verfertigt das übliche Meisterstück; ein Meistersohn zahlt, um das Amt zu gewinnen, nur 5 Reichstaler und 1 Tonne Bier und ist von der Lieferung des Meisterstücks und den damit verbundenen Auflagen befreit. Ein Fremder, der eine Meisterstochter heiratet, zahlt nur die Hälfte der 15 Reichstaler. - Or., Papier, Sekretsiegel unter Papierdecke, Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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