Domdekan und Kapitel zu Münster übergeben Henrich Thyer gen. Handrupff und seiner Frau Elsa, ihren Eigenhörigen, nachdem deren voriges, auf der Freiheit Lüdinghausen gelegenes Haus auf Befehl der Aussteller zur Vermeidung von Feuersgefahr abgerissen worden ist, das Pfortenhaus auf dem Walle nach Eigentumsrecht mit der Verpflichtung, die Wallpforte zu beaufsichtigen. Siegeler: die Aussteller. Unterschrift des Sekretärs.