Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Dekan und Kapitel des Domstifts zu Freising seinen Sohn Ruprecht als Administrator des Stifts und zukünftigen Bischof postuliert haben, weswegen einige Ordnungen und Verschreibungen zwischen diesem und dem Stift aufgestellt werden sollen, die Ruprecht, der Aussteller und dessen "lieben vettern", die Herzöge Albrecht und Georg von Bayern, besiegeln sollen. Da Philipp derzeit persönlich auf dem königlichen Tag zu Worms weilt, wobei er "wesenlich den sachen uffwarten und obligen" muss und mit den anderen Kurfürsten siegeln muss, kann er sein Siegel derzeit niemand anderem zukommen lassen (will uns mit nichten fugen dieser zitt unser sigel von uns zusenden wie wol es auch unser gewonheit nit vil ist). Kurfürst Philipp versichert, dass er, wenn das Stift ihm die Verschreibungen über seine Vettern zusendet, so wie darum er ersucht hat, diese binnen Monatsfrist mit seinem Siegel und dem seines Sohnes versehen lassen und unter Schadloshaltung des Stifts zurückzusenden will.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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