Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Dekan und Kapitel des Domstifts zu Freising seinen Sohn Ruprecht als Administrator des Stifts und zukünftigen Bischof postuliert haben, weswegen einige Ordnungen und Verschreibungen zwischen diesem und dem Stift aufgestellt werden sollen, die Ruprecht, der Aussteller und dessen "lieben vettern", die Herzöge Albrecht und Georg von Bayern, besiegeln sollen. Da Philipp derzeit persönlich auf dem königlichen Tag zu Worms weilt, wobei er "wesenlich den sachen uffwarten und obligen" muss und mit den anderen Kurfürsten siegeln muss, kann er sein Siegel derzeit niemand anderem zukommen lassen (will uns mit nichten fugen dieser zitt unser sigel von uns zusenden wie wol es auch unser gewonheit nit vil ist). Kurfürst Philipp versichert, dass er, wenn das Stift ihm die Verschreibungen über seine Vettern zusendet, so wie darum er ersucht hat, diese binnen Monatsfrist mit seinem Siegel und dem seines Sohnes versehen lassen und unter Schadloshaltung des Stifts zurückzusenden will.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Dekan und Kapitel des Domstifts zu Freising seinen Sohn Ruprecht als Administrator des Stifts und zukünftigen Bischof postuliert haben, weswegen einige Ordnungen und Verschreibungen zwischen diesem und dem Stift aufgestellt werden sollen, die Ruprecht, der Aussteller und dessen "lieben vettern", die Herzöge Albrecht und Georg von Bayern, besiegeln sollen. Da Philipp derzeit persönlich auf dem königlichen Tag zu Worms weilt, wobei er "wesenlich den sachen uffwarten und obligen" muss und mit den anderen Kurfürsten siegeln muss, kann er sein Siegel derzeit niemand anderem zukommen lassen (will uns mit nichten fugen dieser zitt unser sigel von uns zusenden wie wol es auch unser gewonheit nit vil ist). Kurfürst Philipp versichert, dass er, wenn das Stift ihm die Verschreibungen über seine Vettern zusendet, so wie darum er ersucht hat, diese binnen Monatsfrist mit seinem Siegel und dem seines Sohnes versehen lassen und unter Schadloshaltung des Stifts zurückzusenden will.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 412
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1495 August 5 (uff mitwoch nach sant Peters tag ad vincula)
fol. 275v-276r [alt: 223v-224r]
Urkunden
Ausstellungsort: Worms
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Wie sich myn gnedigster her pfaltzgrave verschribt etliche brieve von hertzog Ruprechts wegen dem stifft Frysingen zuversigeln so sin gnaden die behandet werden und zu uberschicken".
Worms WO
Kurfürsten
Worms WO; Reichstag 1495
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:06 MESZ
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