Search results
  • 10 of 10,033

EB Konrad von Mainz bekundet die Schlichtung eines Streits bezüglich des Patronatsrechts der Kirchen Weinheim (Win-), Albig (Albecho) und Gosselsheim (Gozzolves-) in seiner Diözese. Gottfried v. Kreuznach (Crucenacho) und sein Bruder Embricho beanspruchten das Patronat zu Gosselsheim, Gottfried 'Scehlevena' und sein Bruder Heinrich das Patronat zu Albig und Weinheim für sich als Eigentum und gerieten darüber mit der Kirche [Kloster] St. Maximin [in Trier] in Streit. Als Gottfried 'Scehlevena' die Kirche zu Weinheim an Embricho von Albig zu übertragen wagte, konnte dieser sie nicht einnehmen, da er sie unrechtmäßig empfangen hatte und übertrug sie an Siger, den Abt der gen. Kirche. Auf dessen Bitte hin erhielt er die Seelsorge aus der Hand des Probstes und Archidiakons Arnulf und besaß sie bis zu den Lebzeiten des A. Die vakante Kirche zu Albig übertrug Abt Konrad dem Heinrich, So. des Landolf v. Wöllstein (Wilt-), und auf Bitten des Abts übertrug ihm der Domprobst als Archidiakon die Seelsorge. Gottfried 'Schelhevena' und sein Bruder Heinrich, die dem widersprechen und dies behindern wollten, konnten vor dem Probst u.a. delegierten Richtern ihre Rechte nicht durchsetzen. Die Kirche zu Gosselsheim übertrug der A auf Bitten des gen. Abtes dem Ulrich, So. des Merbodo v. Saulheim (Sowelnheim), wogegen Gottfried und Embricho von Kreuznach unrechtmäßig Einspruch erhoben, da der Abt auf Grund seiner Privilegien und mit Zeugen vor dem Domprobst und beauftragten Richtern nachwies, daß er die Kirche bisher ruhig besessen hatte. Um künftigen Streit zu vermeiden befragte der A die von ihm benannten Zeugen, die Äbte von St. Alban und St. Jakobsberg, den Domprobst und andere Prälaten der Mainzer Kirche, die einstimmig das Recht des Abts auf diese Patronate bestätigten.

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...