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Die Brüder Rave und Cord Rave von Papenheim, Söhne des verstorbenen Johann Rave, schulden dem Warburger Bürger Hermann Lovelman und dessen Ehefrau Wyndele 27 rheinische Goldgulden für ein graues Pferd, das sie diesen ohne Bezahlung abgekauft haben. Sie versprechen, das Geld bis kommende Ostern zu zahlen oder bei Nichtbezahlung jeweils mit zwei Pferden und einem Knecht in Warburg Einlager zu halten und von dort nicht eher wieder fortzureiten, bis sie das Geld bezahlt haben. Die beiden Aussteller kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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