1487 Mai 25 (Sant Urban des bapsts tag) Jörg [IV.] Adelmann von Adelmannsfelden d.J. (#47) bekundet: Seine Ehefrau Katharina von Seckendorff[-Gutend] hat ihm 1000 fl Heimsteuer zugebracht, die ihm ihr Bruder Philipp von Seckendorff[-Gutend zu Obernzenn] bar bezahlt hat. Hierfür, für die Widerlegung von 1000 fl und für die Morgengabe von 300 fl verschreibt er sie mit Rat seines Vaters Jörg [III.] Adelmann (#42) nach Heiratsguts- und Beweisungsrecht auf gen. Güter und ihre Erträge, auf denen sie zu Lebzeiten seines Vaters den Beisitz hat. Nach dem Tod des Vaters hat der A. ihr den Beisitz auf jenen Gütern zuzuweisen, die ihm vom väterlichen Erbe zufallen. Die Güter sind: der untere Teil, nämlich (und) die Kemenate (kämmit) des Schlosses Neubronn (Niubrunn) samt dem halben oberen Garten und dem Beholzungsrecht, ferner Halheim (Halhein) mit aller Zugehörde, insbesondere der Meierhof, den der dortige Meier (der maier daselbs) besitzt, 3 Güter und 11 Erbgüter (erb) gen. Besitzer, das Espan (espen), 4 ß Frongeld (für dienst) von jedem Bauern und Lehner zu Halheim, ein Stück Wald (ein strichlin holtz), das der Mesner (kirchner) Jakob Hinder besitzt, der Hof und die Holzspitze (ort holtz) des Jörg Bauer (Pawr) zu Riepach (Rietbach), der Hirtenstab daselbst, das Gut des Utz Eberhart zu Dewangen (Tenwang), eine Selde zu Reichenbach (Richenbach), der große Zehnte zu Reichenbach (Richembach) und Dewangen, alles Lehen des Stifts Ellwangen. Den von Propst [Albrecht I. von Rechberg] ausgestellten Willebrief hat der A. seiner Ehefrau übergeben. Die gen. Güter ertragen jährlich 115 fl, so daß Katharina das Heiratsgut mit 5% verzinst erhält. Weitere Regelungen gelten der Erbfolge unter Einbeziehung der zu erwartenden Kinder. Katharina erhält als Voraus (zu voruß) alle ihre Kleinodien, Kleider, Geschmeide, Gebände und was zu ihrem Leib gehört, ferner die Hälfte der Fahrhabe ihres Mannes, ausgenommen Barschaft, Pfandschaft, Verschreibungen, Reitzeug (raisig hab) und Wehr; Schulden hat sie nicht zu übernehmen. Fällt Katharina trotz ihres Erbverzichts [gegenüber denen von Seckendorff-Gutend] ein Erbe zu, so hat der A. es ihr zu versichern. Nach seinem Tod haben seine nächsten Verwandten ebenso wie die Witwe das Recht, die Verweisung nach einjähriger Kündigungsfrist jährlich um den 22. Feb. (zu Sant Peters tag ad cathedram) in Rothenburg [ob der Tauber] (Rotemburg) oder Ansbach (Onoltspach) für 2 300 fl abzulösen bzw. die Ablösung zu fordern. Der A. gestattet Katharina ferner, auf ihr väterliches und mütterliches Erbe und auf das Erbe ihrer Schwester Magdalena von Seckendorff zu verzichten. Er wird die Besitzer der oben gen. Güter schwören und geloben lassen, seiner Ehefrau gewärtig und gehorsam zu sein. - Jörg [III.] Adelmann d.Ä. willigt in diese Verweisung und Verschreibung ein. Siegler: 1) Jörg [IV.] Adelmann d.J. als principal, 2) Jörg [III.] Adelmann, sein Vater, 3) Herr Ludwig von Eyb (Yb) d.Ä., Ritter, und 4) Wilhelm von Leonrod, ihre Vettern und Schwäger Ausf. Perg. - 4 Sg. abg., 2 Pressel anh. - Rv. Altsignatur(en): No. 131; - III A Nro. 1a

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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