Sigismund, Römischer König, erteilt Kurfürst Friedrich I. von Sachsen die Gunst, die den Ketzern in Böhmen [das heißt den Hussiten] abgenommenen Güter, Erbe oder Lehen, bis auf Widerruf in seinem Namen und zu seinen Händen innezuhaben. Abweichend davon sollen Kirchengüter nach Kriegsende an die Kirchen und Klöster resituiert werden.