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Sigismund, Römischer König, erteilt Kurfürst Friedrich I. von Sachsen die Gunst, die den Ketzern in Böhmen [das heißt den Hussiten] abgenommenen Güter, Erbe oder Lehen, bis auf Widerruf in seinem Namen und zu seinen Händen innezuhaben. Abweichend davon sollen Kirchengüter nach Kriegsende an die Kirchen und Klöster resituiert werden.

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Sächsisches Staatsarchiv
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