Die Vormünder des Georg und eines noch ungeborenen Kindes, beide Kinder des verstorbenen Hans Nömair zu Hütting im Vogtgericht Mühldorf, vergleichen sich mit der Mutter Elsbeth bezüglich des väterlichen Erbes dahingehend, dass die Witwe das Neumair (Nömair) Gut zu Hütting übernimmt und den Kindern ihr väterliches Erbteil auszahlen soll. S: Hilpolt von Neuhaus, Pfleger zu Neumarkt

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...