Waldstreitigkeit zwischen der Stadt Waiblingen und den Gemeinden Groß- und Kleinheppach, Beinstein, Korb und Steinreinach
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 206 Bü 5196
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 206 Oberrat: Ältere Ämterakten
Oberrat: Ältere Ämterakten >> Waiblingen
1621-1622
Darin: Nr. 4 Vertrag zwischen Waiblingen und den genannten 5 Flecken, vom 9. Juni 1609. Abschr.
Nr. 6 Deklaration des obigen Vertrags zu Cannstatt, vom 9. Aug. 1616. Abschr.
Nr. 8 Deklaration des Hofgerichts zu Tübingen, vom 19. März 1588 wegen Streitigkeiten zwischen Waiblingen und den genannten 5 Flecken, vom 6. Juni 1589. Abschr.
Nr. 9 Vergleich zwischen der Stadt Waiblingen und Georg Bader als Inhaber der Badstube zu Großheppach wegen der Beholzung, geben Samstag nach Mariä Himmelfahrt (18. Aug.) 1498. Abschr.
Nr. 11 Relation betr. die Waldversteinung der Waiblinger Wälder, vom 26. Juni 1621.
Nr. 28 Abschied zwischen Waiblingen und dem Bader zu Großheppach wegen dessen Holzgerechtigkeit im Gundelsbach 22. Janr. /14. März 1620. Konz.
Nr. 58 b) Interimsvergleich zwischen Waiblingen, Großheppach, Beinstein, Korb, Steinreinach, Buoch, Reichenbach, Lehnenberg und Spechtshof wegen des sogenannten Walds Gundelsbach und Hinterbuch, vom 4. Apr. 1625.
Nr. 33 Vertrag und Erläuterungspunkte Waiblingen gegen die 5 Gemeinden Beinstein, Korb, Steinreinach, Groß- und Kleinheppach, vom 6. Juni 1609.
Nr. 34 Urteil gegen Reichenbach, Lehnenberg und Spechtshof wegen Afterschlag und Dürrholz im Hinterbuch, vom 29. Janr. 1552.
Nr. 35 Urteilbrief zwischen den genannten 5 Gemeinden und Buoch betr. Stumpen, Reisach und Laub im Waiblinger Wald, vom 26. Apr. 1544. Abschr.
Nr. 6 Deklaration des obigen Vertrags zu Cannstatt, vom 9. Aug. 1616. Abschr.
Nr. 8 Deklaration des Hofgerichts zu Tübingen, vom 19. März 1588 wegen Streitigkeiten zwischen Waiblingen und den genannten 5 Flecken, vom 6. Juni 1589. Abschr.
Nr. 9 Vergleich zwischen der Stadt Waiblingen und Georg Bader als Inhaber der Badstube zu Großheppach wegen der Beholzung, geben Samstag nach Mariä Himmelfahrt (18. Aug.) 1498. Abschr.
Nr. 11 Relation betr. die Waldversteinung der Waiblinger Wälder, vom 26. Juni 1621.
Nr. 28 Abschied zwischen Waiblingen und dem Bader zu Großheppach wegen dessen Holzgerechtigkeit im Gundelsbach 22. Janr. /14. März 1620. Konz.
Nr. 58 b) Interimsvergleich zwischen Waiblingen, Großheppach, Beinstein, Korb, Steinreinach, Buoch, Reichenbach, Lehnenberg und Spechtshof wegen des sogenannten Walds Gundelsbach und Hinterbuch, vom 4. Apr. 1625.
Nr. 33 Vertrag und Erläuterungspunkte Waiblingen gegen die 5 Gemeinden Beinstein, Korb, Steinreinach, Groß- und Kleinheppach, vom 6. Juni 1609.
Nr. 34 Urteil gegen Reichenbach, Lehnenberg und Spechtshof wegen Afterschlag und Dürrholz im Hinterbuch, vom 29. Janr. 1552.
Nr. 35 Urteilbrief zwischen den genannten 5 Gemeinden und Buoch betr. Stumpen, Reisach und Laub im Waiblinger Wald, vom 26. Apr. 1544. Abschr.
Qu. 1-74 mit Lücken
Archivale
Bader, Georg
Bad Cannstatt : Stuttgart S
Beinstein : Waiblingen WN
Buoch : Remshalden WN
Großheppach : Weinstadt WN
Kleinheppach : Korb WN
Korb WN
Lehnenberg : Reichenbach, Berglen WN
Reichenbach : Berglen WN
Spechtshof : Murrhardt WN
Steinreinach : Korb WN
Tübingen TÜ; Hofgericht
Waiblingen WN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ