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Abt Bertho und der Konvent zu Fulda geben dem Dekan Johannes, dem Pfarrer Ernst von Treffurt (Drivorthe) und dem Konvent zu Burschla die Möglichkeit, diejenigen Güter der Kirche Fulda in Sonneborn (Sunneburne), die der Vorgänger des Abtes, Heinrich, an Friedrich d. J. von Treffurt für 100 Mark verpfändet hatte, zurückzukaufen, bis die Kirche Fulda die Möglichkeit des Rückkaufs für die gleiche Summe hat. Dem Propst zu Burschla sollen jährlich 5 Mark gezahlt werden, nach geschehenem Rückkauf durch die Kirche Fulda soll für 100 Mark ein anderer Besitz erworben werden, von welchem dem Propst ebenfalls jährlich 5 Mark zu entrichten sind.

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Sächsisches Staatsarchiv
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