Der Würzburger Bischof Johannes von Brunn beurkundet: Der Edelknecht Peter von Brunn hat in der Marienkapelle auf dem oberen Teil des Marktes in der Stadt Münnerstadt mit Erlaubnis des inzwischen verstorbenen Deutschmeisters Dietrich von Weitershausen -dessen darüber am 13. April 1418 ausgestellte Urkunde ist im Wortlaut inseriert- eine geistliche Pfründe für einen Priester gestiftet und mit eigenen Mittel ausgestattet. Er hat nun den Bischof gebeten, diese Stiftung zu bestätigen. Der Bischof kommt dieser Bitte nun nach und gibt seine Zustimmung zur Einrichtung einer Vikarie ohne Seelsorge für einen Priester in der Kapelle. Er legt die Rechte und Pflichten dieses Priesters im einzelnen fest und listet die von Peter von Brunn zur Ausstattung der Vikarie übergebenen Güter, Rechte und Einkünfte auf. Auch bestimmt der Bischof, dass diese als geistlicher Besitz zu betrachten sind und daher mit keinerlei weltlichen Lasten belegt werden dürfen. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Peter von Brunn