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Die Meisterin Anna vom Stein und der Konvent des Klosters Urspring setzen der dortigen Klosterfrau Anna von Blankenstein 10 Schilling Heller aus ihren Gütern zu Allmendingen als jährliches Leibgeding aus, und bestimmen, dass diese Rente nach dem Tode der genannten Klosterfrau zur Begehung einer Jahrzeit für sie, ihre Eltern und ihre Schwestern Amalie auf ewige Zeiten verwendet werde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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