Testament
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 0840a
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Testamente
1607 Dezember 4, Freitag
Regest: Johann Behr, Bürger und des Rats zu Reutlingen, und seine Ehegemahlin Catharina Behrin geborene Aychlinin, haben folgendes Testament aufgerichtet: Erstlich befehlen sie ihre Seelen dem Heiland. Nach des einen Tod soll der überlebende Gatte den Leichnam des Verstorbenen, wie einem christgläubigen Menschen gebührt, ehrlich und ihrem Stand gemäß bestatten, auch einen Grabstein aufrichten lassen. Zum andern legieren sie den hausarmen Leuten zu Reutlingen 300 Gulden. Nach des einen Gatten Tod soll dieser Betrag innerhalb Monatsfrist an eine ewige gewisse Gült angelegt und das jährliche Interesse zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten ordentlich ausgeteilt werden. Ebenso legieren sie zu weilund Herrn Gregorius Zieglers Stipendium zu Reutlingen 200 Gulden. Drittens: da sie nach ungefähr 16 Jahren der Ehe keine Kinder haben, so setzt Johann Behr seine Hausfrau Catharina zu seinem rechten, wahren und ungezweifelten Erben ein für seine gesamte Verlassenschaft abgesehen von obigen Legaten und von 1000 Gulden, sowie seinen Kleidern und Kleinoden, über die zu verfügen er sich vorbehält. Wofern seine Mutter seinen Tod erleben sollte, setzt er sie, die von dem Allmächtigen mit zeitlichen Gütern reichlich gesegnet ist und deswegen seines Guts weder bedarf noch begehrt, in legitimam honorabili institutionis titulo (wohl = ehrenhalber) als Erben neben seiner Hausfrau ein. Zum vierten verschafft Catharina Behrin ihrem Bäslein Barbara Beringer, Tochter Michael Beringers, der Rechte Doctoris und Hebraeae linguae Professoris an der Hohen Schul zu Tübingen, 500 Gulden samt einer bereiten (= zubereiteten) Bettstatt, 10 Leilachen und 10 Tischtüchern. Diese Zuwendungen sind ihrem Vater und von diesem seiner Tochter bei künftiger Verheiratung zu übergeben. Zum fünften verschafft sie ihren Schwestern Anna und Magdalena alle ihre Kleider, Kleinode, Ringe, Silbergeschmeid und was zu ihrem Leib gehört. Zum sechsten setzt sie für ihre übrige Verlassenschaft in legitimam ein ihren Vater Balthas Aychlin, Bürger und Ratsverwandten zu Reutlingen, und neben ihm als ihren wahren, unzweiflichen Erben ihren Hauswirt Johann Behr, dergestalt, daß er nach Ausrichtung des ihrem Vater gebührenden Pflichtteils und der obigen Legate alle ihre Güter zeit seines Lebens nutznießen soll. Nach seinem Ableben sollen ihre Schwestern Anna und Magdalena die Hälfte bekommen und die andere Hälfte mit ihren 3 Brüdern Jacob, Melchior und Philipp zu gleichen Teilen abteilen. Zum siebenten verbinden sich beide Testierende gegen einander, daß keines von ihnen ohne des andern Vorwissen und Bewilligen etwas an dem Testament zu ändern befugt sein soll. Falls jemand dieses Testament anfechten sollte, so soll er damit verwirkt haben, was ihm entweder hieroben vermacht ist oder was ihm bei Fehlen eines Testaments von Rechts wegen anfallen würde, und alles, was er verwirkt hat, soll dem Überlebenden eingesetzten Erben zugehören.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschriften und Siegel der Testierenden, wobei an Stelle der Catharina Behr gesiegelt wird von dem Hofgerichtsadvokaten M. Georg Otth
Unterschriften der Zeugen: Dr. Wilhelm Kienlin, M. Caspar Bucher, Linguarum professor ordin., Dr. Johann Georg Besold, M. Heinrich Welling, Heinrich Hermann, Hoferichtsadvokat, M. Albertus Kunig, G. linguae professor, M. Salomon Frisch, Hofgerichtsadvokat
Der kaiserliche Notar Achacius Sturm beurkundet, daß das Testament in seiner und der Zeugen Anwesenheit in Tübingen ordentlich aufgerichtet und unterschrieben worden ist
Genetisches Stadium: Kopie
Ausstellungsort: Tübingen
Bemerkungen: Übereinstimmung mit dem Original Achacius Sturm bezeugt
Unterschriften der Zeugen: Dr. Wilhelm Kienlin, M. Caspar Bucher, Linguarum professor ordin., Dr. Johann Georg Besold, M. Heinrich Welling, Heinrich Hermann, Hoferichtsadvokat, M. Albertus Kunig, G. linguae professor, M. Salomon Frisch, Hofgerichtsadvokat
Der kaiserliche Notar Achacius Sturm beurkundet, daß das Testament in seiner und der Zeugen Anwesenheit in Tübingen ordentlich aufgerichtet und unterschrieben worden ist
Genetisches Stadium: Kopie
Ausstellungsort: Tübingen
Bemerkungen: Übereinstimmung mit dem Original Achacius Sturm bezeugt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ