Anspruch auf Rechnungslegung über Vormundschaft und Herausgabe des Vermögens in Düren. Nach dem Tode des Michael Wulfradt und der Adelheit von Lohn gab es um die Vormundschaft über die Kinder, von denen Catharina, die Frau des Appellaten, als einziges überlebte, Uneinigkeit. In den folgenden Jahren nahmen sowohl Caspar Cönnen als auch der Onkel mütterlicherseits, Bernhard von Lohn, und der Notar Joachim Grutter diese Aufgabe wahr. Ein Inventar des Nachlasses war nur von Caspar Cönnen angefertigt worden. Während Caspar ohne Rechnung abzulegen in ausländischem Kriegsdienst starb, blieb Bernhard von Lohn bei einer Abrechnung 1632 dem Thomas Düssel 2600 Rtlr. schuldig, wovon Hanckamer 1000 Rtlr. bezahlte. Als auch Bernhard von Lohn 1639 starb, klagte Thomas Düssel gegen die Erben der Vormünder.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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