Anspruch auf Rechnungslegung über Vormundschaft und Herausgabe des Vermögens in Düren. Nach dem Tode des Michael Wulfradt und der Adelheit von Lohn gab es um die Vormundschaft über die Kinder, von denen Catharina, die Frau des Appellaten, als einziges überlebte, Uneinigkeit. In den folgenden Jahren nahmen sowohl Caspar Cönnen als auch der Onkel mütterlicherseits, Bernhard von Lohn, und der Notar Joachim Grutter diese Aufgabe wahr. Ein Inventar des Nachlasses war nur von Caspar Cönnen angefertigt worden. Während Caspar ohne Rechnung abzulegen in ausländischem Kriegsdienst starb, blieb Bernhard von Lohn bei einer Abrechnung 1632 dem Thomas Düssel 2600 Rtlr. schuldig, wovon Hanckamer 1000 Rtlr. bezahlte. Als auch Bernhard von Lohn 1639 starb, klagte Thomas Düssel gegen die Erben der Vormünder.
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Anspruch auf Rechnungslegung über Vormundschaft und Herausgabe des Vermögens in Düren. Nach dem Tode des Michael Wulfradt und der Adelheit von Lohn gab es um die Vormundschaft über die Kinder, von denen Catharina, die Frau des Appellaten, als einziges überlebte, Uneinigkeit. In den folgenden Jahren nahmen sowohl Caspar Cönnen als auch der Onkel mütterlicherseits, Bernhard von Lohn, und der Notar Joachim Grutter diese Aufgabe wahr. Ein Inventar des Nachlasses war nur von Caspar Cönnen angefertigt worden. Während Caspar ohne Rechnung abzulegen in ausländischem Kriegsdienst starb, blieb Bernhard von Lohn bei einer Abrechnung 1632 dem Thomas Düssel 2600 Rtlr. schuldig, wovon Hanckamer 1000 Rtlr. bezahlte. Als auch Bernhard von Lohn 1639 starb, klagte Thomas Düssel gegen die Erben der Vormünder.
AA 0627, 2264 - H 269/1281
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1648 - 1659 (1622 - 1654)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Hanckamer, Kaufmann, Köln, und Konsorten: Mattheis von der Weyden, Düren, (Bekl.) Beklagter: Lic. Thomas Düssel, kurmainzischer Geheimer Rat, Frankfurt, für seine verstorbene Ehefrau Catharina geb. Wulfradt (Wulfraedt, Wülfrath), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Jonas Eucharius Erhard 1648 Prokuratoren (Bekl.): Albrecht (1649) - Kühorn (1655) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofkanzlei Düsseldorf 1639 - 2. RKG 1648 - 1659 (1622 - 1654) Beweismittel: Bd. IV: Vormundschaftsbestellungen durch Bürgermeister von Köln und Schultheiß und Schöffen von Düren 1622 und 1623 (4 - 11). Beschreibung: 4 Bde., 46,5 cm, 2330 Bl.; Bd. I: 26 Bl., lose; Q 1 - 9 außer 5a, b, c und 7*, 4 Beilagen; Bd. II: 5,5 cm, 177 Bl.; Bd. III: 23 cm, 1083 Bl.; Bd. IV: 17 cm, 1044 Bl.; Bde. II - IV gebunden; Q 5a - c (Vorakten), Prozeßakte in schlechtem Erhaltungszustand. Lit.: Lothar Müller-Westphal, Wappen und Genealogien Dürener Familien, S. 551f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:47 MESZ