Lehensbrief und Erbregelung des Dr. Heinrich Schrader, fürstlich braunschweig-lüneburgischer Hofrat und Dompropst von St. Cyriacus, über Ribbesbüttel und Hilperdingen für Otto Asche zu Mandelsloh, Sohn des verstorbenen Andreas von Mandelsloh, fürstlich braunschweig-lüneburgischer Hauptmann zu Gifhorn und Hofgerichtsassessor, und seine Brüder Ernst August und Johann Dietrich von Mandelsloh, nach deren Absterben soll aber das Lehen an die Gebrüder Groten gelangen. Zum Lehen gehören 6 Hufen Land und zwei Höfe im Dorf und Feld zu Mörsen, zwei Hufen Land und drei Wiesen und eine Fischerei mit 30 Korf Stidden auf den Feldern in den Wiesen von Gifhorn. Der Leheninhaber soll der Propstei von den Gütern 3 neue Schilling Braunschweiger Währung jährlich auf St. Michaelis (29.09) zahlen
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Lehensbrief und Erbregelung des Dr. Heinrich Schrader, fürstlich braunschweig-lüneburgischer Hofrat und Dompropst von St. Cyriacus, über Ribbesbüttel und Hilperdingen für Otto Asche zu Mandelsloh, Sohn des verstorbenen Andreas von Mandelsloh, fürstlich braunschweig-lüneburgischer Hauptmann zu Gifhorn und Hofgerichtsassessor, und seine Brüder Ernst August und Johann Dietrich von Mandelsloh, nach deren Absterben soll aber das Lehen an die Gebrüder Groten gelangen. Zum Lehen gehören 6 Hufen Land und zwei Höfe im Dorf und Feld zu Mörsen, zwei Hufen Land und drei Wiesen und eine Fischerei mit 30 Korf Stidden auf den Feldern in den Wiesen von Gifhorn. Der Leheninhaber soll der Propstei von den Gütern 3 neue Schilling Braunschweiger Währung jährlich auf St. Michaelis (29.09) zahlen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 53/44 Nr. 9
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 53/44 Familienpapiere von Mandelsloh
Familienpapiere von Mandelsloh >> 1. Lehen- und andere Urkunden zu den norddeutschen Besitzungen der Mandelsloh
1647 April 26
22 x 31 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Dr. Heinrich Schrader, fürstlich braunschweig-lüneburgischer Hofrat und Dompropst von St. Cyriacus zu Braunschweig
Empfänger: Otto Asche zu Mandelsloh
Siegler: Dr. Heinrich Schrader, fürstlich braunschweig-lüneburgischer Hofrat und Dompropst von St. Cyriacus
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: anhängendes Siegel ab
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift des Ausstellers links unter der Plica
Empfänger: Otto Asche zu Mandelsloh
Siegler: Dr. Heinrich Schrader, fürstlich braunschweig-lüneburgischer Hofrat und Dompropst von St. Cyriacus
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: anhängendes Siegel ab
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift des Ausstellers links unter der Plica
Groten, Familie
Mandelsloh, Ernst August
Mandelsloh, Johann Dietrich
Braunschweig BS; Stift St. Cyriacus
Gifhorn Gf; Hof
Hilperdingen : Walsrode HK
Mörsen-Twistringen DH
Ribbesbüttel, GF; Gut
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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