Pfalzgraf Ludwig bekundet, dass er anstelle seines Vaters Kurfürst Philipp von der Pfalz dessen Hofmeister Johann von Morschheim einerseits und Johann von Löwenstein (Leowenstein) und dessen Ehefrau Margarethe von Gundheim (Guntheim) andererseits wegen ihrer Irrungen über Geldschulden vor seinen Räten verhört hat. Der Hofmeister behauptet, dass er Margarethe für ihre Kleidung etliches Geld geliehen und dieses vormals mit ihrer Mutter und anderen Freunden verrechnet habe. Mit Zustimmung beider Parteien haben die Räte sie dahin vertragen, dass Johann von Löwenstein und seine Ehefrau dem Johann von Morschheim bis St. Georgstag [23.04.] 50 Gulden "an gutem gold" ausrichten oder ihm 2 1/2 Gulden Gülte ablöslich auf Eigengüter versichern, die Erbes-Büdesheim (Erwesbudesheim) am nächsten gelegen sind. Damit sollen die Parteien gänzlich vertragen sein. Johann von Morschheim hat seine Zustimmung versichert, dergleichen Johann von Löwenstein für sich und seine Ehefrau. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung. Pfalzgraf Ludwig kündigt das Sekretsiegel seines Vaters an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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