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Enthält: Phi(lipp) Hen(rich) Freiherr von Vercken, Herr zu Hemmersbach, antwortet dem Kerpener Schultheiß Scriber auf dessen Schreiben vom 4. Februar, aus dem ersichtlich ist, daß der Beklagte Cörst Harnisch nicht vor Gericht erschienen ist. Legt Kopie bei (Nr. 70), daß der Beklagte unter Androhung von Strafe vorgeladen war. Dieser fürchte jedoch seine Inhaftierung auf Kerpener Gebiet, obwohl er sich für unschuldig hält. Er ist zu einem Rechtserbieten bereit, wenn er der Schuld überführt werden könne.