Erzbischof Adolf II. von Mainz und Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schließen einen neuen Münzvertrag, nachdem die zu Boppard am 18.07.1464 (uff mitwoch nach divisionis apostolorum) aufgerichteten Vereinbarungen nicht eingehalten worden waren und der Gulden zum Schaden ihrer Untertanen und des gemeinen Nutzens gestiegen ist.