Johann Arnold genannt Johann Sporer, Bürger zu Blaubeuren ("Blawburen") [Alb-Donau-Kreis], und seine Ehefrau Anna Bückler bekennen, dass ihnen Guardian und Konvent des Franziskanerklosters in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] Haus und Hofstatt zu Blaubeuren in der Stadt sowie einen halben Garten vor der Stadt vor dem unteren Tor an dem Steinbrücklein als Leibgeding verliehen haben. Für Konventsbrüder, die nach Blaubeuren kommen, müssen sie in dem Haus eine Kammer zur Verfügung halten und sie mit ihrem Mus und ihrem Brot verköstigen. Möchte aber ein Konventsbruder, der bei ihnen einkehrt, Fisch, Fleisch, Wein oder Weißbrot, dann sollen sie ihm dies für sein eigenes Geld kaufen und zubereiten. Den Beliehenen steht das Recht zu, Haus, Hofstatt und Garten zu verkaufen, zu verleihen oder zu verpfänden, doch vorbehaltlich der Rechte des Klosters. Auf jeden Fall fallen die Güter nach dem Tod der Beliehenen an das Kloster zurück.