Thomas Joseph Ernourd, Scholaster, Theodor Freudt und Dietrich Arnold von Schlaun, Kapitularkanoniker der Archidiakonalkirche St. Viktor zu Xanten, Hofrichter und geschworene Latenschöffen des Latengerichts und Sattelhofs Ilt, bekunden, dass vor ihnen Johann Stayman und seine Ehefrau Jennecken Fischers, Eingesessene des Kirchspiels Ginderich, bekannt haben, dass sie vom Xantener Kapitel ein Kapital von 1100 Talern klevisch zu je 30 Stüber zur Bezahlung des angekauften und vor den Ausstellern übertragenen Drittels der Müllenhufe file://fn@01 , leibgewinnsrührig unter Ilt, aufgenommen haben. Das Kapital wird mit 4% jährlich verzinst. Die Zinsen von 44 Talern sind jeweils am 13. April an den Präsenzmeister des Kapitels in Xanten zu bezahlen. Kündigungsfrist ist für beide Seiten ein Vierteljahr. Die Schuldner setzen das genannte Drittel der Müllenhufe, ein allodiales Stück Land beim Kloster Fürstenberg an der Schafsbrücke und alle ihre übrigen Güter zu Unterpfand für die Zahlung von Kapital, Zinsen, Kosten und Schäden. Sie wollen diese Obligation nötigenfalls in das Amts-Grund- und Hypothekenbuch eintragen lassen. - Ankündigung der Unterzeichnung der Eheleute, der Siegel des Hofrichters und der Latenschöffen und der Unterschrift des Latenschreibers. ... geschehen Xanten den 13. Aprilis 1753.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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