Abt Burkhard und der Konvent von Alpirsbach (Alpirspach) vergleichen sich mit Abt Eberhard und dem Konvent von Bebenhausen wegen einer Gült von 5 Maltern Roggen und 5 Maltern Weizen aus den ehemals Alpirsbacher, nun Bebenhauser Gütern zu Tailfingen (Talvingen), welche Gült C[onrad] von Gröningen (Grüningen) für sich in Anspruch nimmt, dahin, dass dem Kloster Bebenhausen ebenso viele Malter der gleichen Fruchtgattungen von Alpirsbacher Gütern zu Hauchlingen (Huchelingen; später mit Nehren zu einer Gemeinde vereinigt, Oberamt Tübingen, nicht Hauchlingen, Oberamt Heidenheim, wie Mone 3,211 steht. siehe auch Findbuch S. 635) abgegeben werden sollen.