Graf Anton (Anthonius) I. von Oldenburg und Delmenhorst bekundet als Verwalter des Klosters Rastede, dass er Heinrich von Zarenhaussen, seine Brüder Johann und Frantz sowie seine Vettern Johann, Moritz und Syvard (?) mit klösterlichen Lehengüter belehnt hat: mit dem Zehnten und Hof zu Brockel (Brokele), mit dem Zehnten zu Fischerhude (Vischerhude), groß und schmal, mit dem Zehnten zum Twelichhorne, ebenfalls groß und schmal, mit einem Hof daselbst, mit drei Höfen in Buchholz (Buckholtz) und einem Hof in Wilstedt (Wilstete), so wie dies einst der verstorbene Claus (Clawes) Otterstede vom Kloster zu Lehen erhalten hatte. Claus von Otterstede war nach seinem Tod ohne männliche Erben (schwerdtserben), so dass das Lehngut an Dietrich (Dirick) und Johann van Zarenhaussen verlehnt werden konnte. - Siegelankündigung des Ausstellers. 1567 Juni 26