Eberhard Wittenhorst und seine Frau Wendele machen bekannt, daß ihnen Abt Anton auf ihrer beider Lebenszeit die beiden Höfe Rüste verpachtet für zwölf Goldgulden im Jahr und fünf curente Gulden. An Sweder von Ringenberg sollen jährlich vier Malter Roggen Weseler Maß bezahlt werden, solange er lebt. Nach seinem Tode können die Eheleute sie erheben. Jährlich bei der Pachterhebung sollen sie ein Register der Einkünfte beider Höfe einreichen. [Urkunde des Abts vom 10. Oktober - Gereonis ind Victoris dagh - inseriert] - Es siegelt der Aussteller. - Gegeven ... op sent Gallen dach.