Johann Rössler, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Lichtenau beurkunden, daß Michel König, Bürger zu Muckenschopf, dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Lichtenau, für die Heiligen des Bischofsheimer Gerichts 3 Pfund jährlichen Zinses von 60 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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