Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich Irrungen zwischen Georg von Mistelbach (Mistelbach, auch Mistelbeck), seinem Pfleger zu Heimburg (Heymburchk), einerseits und der Elisabeth Satzenhofer (Satzenhoverin) andererseits gehalten haben, weswegen sie zum heutigen Tag zum gütlichen Verhör und zur Verhandlung vor seinen Räten erschienen sind. Elisabeth behauptet, dass ihr an ihren Wittumsgütern Eintrag von geschehe. Georg erwidert, dass er sich nur einer zu Lehen verliehenen Eigengüter gebrauche. Nachdem die pfalzgräflichen Räte nach langem Verhör eine gütliche Schlichtung nicht erreicht haben, wurde den Parteien ein Abschied dahin gegeben, dass sie an den zuständigen Gerichten ihr Recht suchen mögen, doch keiner gewaltsam gegen den anderen vorgehen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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