Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Hamann von Dossenbach (Hammann von Dosenbach) auf dessen Lebtag in seinen Schirm genommen hat. Der Aussteller versichert, ihn und seine Güter gleich anderen Schirmverwandten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Hamann der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten, seinem Hofgericht oder vor den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Hamann hat Treue und Huld geschworen, für den Schirm soll er jährlich zu Allerheiligentag 1 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg reichen. Der Pfalzgraf weist seine Amtleute, Untertanen und Schirmverwandten um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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