Rechtsstreitsache Zurmühlen gegen Graf von Plettenberg
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NL Zurmühlen, 001
NL Zurmühlen Nachlass Zurmühlen, Hermann Nikolas Ignatz, Dr.
Nachlass Zurmühlen, Hermann Nikolas Ignatz, Dr. >> 3. Rechtsstreitsachen
1761 - 1765
Enthält: Hermann Zurmühlen verklagt den Grafen von Plettenberg und einige seiner Eigenhörigen wegen 600 Reichstalern Kapitals und rückständiger Zinsen; u.a.: Ladung ad videndum des Hofrichters Goswin Anton Spiegel zum Diesenberg und Canstein an den Reichsgrafen von Plettenberg Wittem und dessen Eigenhörige (coloni) Große Vorstman, Schocke und Berghove im Kirchspiel Lüdinghausen in Sachen Zurmühlen gegen von Plettenberg Wittem und seine Eigenhörigen (1765); Aufstellung der Güter, welche von der Familie Neuhoff zu Rauschenborg dem Ferdinand von Plettenberg für die Summe von 18360 Reichstaler am 5. Feb. 1723 "angethan" wurden (1761).
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:50 MEZ