Konrad Pampus macht bekannt, daß Abt Konrad ihn zugunsten von Kathrin Schmitz, Tochter Gerhards, zu Mannlehenrecht mit sieben Morgen Land und einem Garten vor der Stadt Moers am Steintor sowie weiteren drei Morgen bei der Windmühle an der Steinkuhle belehnt hat. Er hat gehuldigt. Pampus verpflichtet sich, bei der Heirat Kathrins zugunsten des Ehemanns ohne Zahlung eines Heergewätes zurückzutreten, doch unter der Erlegung der Kanzleigebühren. Anwesend waren Johann von Gysenberg (Gi-) zu Henrichenburg, Gisbert von Schlickum und Dr. iur. Johann zum Putz, Syndikus des Stifts Werden. - Es siegelt der Vater Konrads.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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