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Bevollmächtigung zur Schuldeneinforderung und gerichtliche Bestätigung
Enthält: Johann Eckenhage aus Aldenmarek erteilt seinem Schwager Jacob Pier den Auftrag, als sein Bevollmächtigter die Schulden Johann Wirichs aus Kerpen gerichtlich einzufordern. Es handelt sich um Forderungen von 289 Gulden 22 Albus aus einem Kredit sowie um alte, aus der Zeit seiner Möhn stammende Rückstände (in ungenannter Höhe). Schultheiß Schreiber setzt dem Beklagten eine Frist von 10 Tagen, sofern er nichts zu seiner Rechtfertigung einzubringen hätte, das Geld zu bezahlen. Andernfalls müsse er mit Zwangsvollstreckung rechnen.