Heinrich der Ältere und sein Sohn Conrad, Herren zu Lichtenberg, verpflichten sich im Falle einer Wiedereinlösung und Weiterverpfändung von Willstätt an Dritte, dem Johann von Winterthur, genannt Klobelouch, und Genossen für die nächsten fünf Jahre ein Vorzugsrecht einzuräumen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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