Pauli Schindelin, Stadtammann in Ravensburg, entscheidet auf Geheiß des Rats als Obmann ("Gemeiner") eines Schiedsgerichts in Sachen Johann [II. Blarer], Abt, und der Hofmeister zu Weingarten gegen Anna Specht und Hans Specht, Sohn ihres Bruders, betreffend Vorwürfe des Klosters, die Beklagten bauten mehr Felder an, als in ihr Gut zu Wetzisreute gehörten. Das Schiedsgericht erkennt auf Vermarkung des Guts.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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