Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Kuno von Schöneck (Cunen von Schonecke) mit Schloss Schöneck und seinen Dörfern, Leuten und Gütern in seinen Schirm. Der Aussteller versichert, ihn gleich anderen Dienern und Landsassen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern Kuno und den Seinen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder seinem Hofgericht genügt. Der Pfalzgraf hat von Kunos Knechten und armen Leuten die Huldigung entgegengenommen und befiehlt seinen Amtleuten, Dienern und Untertanen die Beachtung und Sicherstellung des Schirms.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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