Die Brüder Albrecht und Philipp von Erling stellen nach einem Schiedsspruch des Eberwein, Vitztum in Straubing, und Heinrich Lohaimer, Richter zu Straubing, in ihrer Streitsache mit dem Kloster Oberaltaich wegen einer Hube zu Haberkofen und eines Gereuts gen. daz apel, ferner einer Hofstatt zu Wolferkofen keinerlei Ansprüche mehr, obwohl sie die nächsten Erben daran waren.; S: Eberwein, Vitztum zu Straubing

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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