Bernhard Graf zu Nassau und Herrn zu Beilstein und Ottilie von Nassau-Saarbrücken, Gräfin zu Sayn, Witwe des Grafen Johann zu Sayn bekennen namens ihrer minderjährigen Vettern und Basen bzw. Kinder, dass sie an Otto von Lengenfeld für Zehrung und Jahrlohn, während er in Geschäften des verstorbenen Grafen Johann in Speyer war, die Summe von 129 Gulden in Gold 21 Albus 1 Heller schuldig seien und versprechen diese Summe auf nächstkommenden Liebfrauentag Purificationis oder zum längsten die nächsten Fastnacht zu bezahlen.
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Bernhard Graf zu Nassau und Herrn zu Beilstein und Ottilie von Nassau-Saarbrücken, Gräfin zu Sayn, Witwe des Grafen Johann zu Sayn bekennen namens ihrer minderjährigen Vettern und Basen bzw. Kinder, dass sie an Otto von Lengenfeld für Zehrung und Jahrlohn, während er in Geschäften des verstorbenen Grafen Johann in Speyer war, die Summe von 129 Gulden in Gold 21 Albus 1 Heller schuldig seien und versprechen diese Summe auf nächstkommenden Liebfrauentag Purificationis oder zum längsten die nächsten Fastnacht zu bezahlen.
340, U 12764
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 8 1500 bis 1549 >> 8.3 1521-1530
1530 Oktober 7
Papier, 2 aufgedrückte Siegel, deutsch, Original von den Ausstellern unterzeichnet
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Auf Freitag nach Remigii
Nebenpersonen: Konrad Bernkott
Örtlichkeiten: Trier, Sayn
Bemerkungen: Unter der Urkunde befindet sich eine Quittung über in Hachenburg bezahlte 150 Gulden und über den aus verschiedenen Auslagen nach herrührenden Rest von 5 Gulden 21 Albus, welcher Letztere durch Wilhelm Steinebach bezahlt wurden
Örtlichkeiten: Trier, Sayn
Bemerkungen: Unter der Urkunde befindet sich eine Quittung über in Hachenburg bezahlte 150 Gulden und über den aus verschiedenen Auslagen nach herrührenden Rest von 5 Gulden 21 Albus, welcher Letztere durch Wilhelm Steinebach bezahlt wurden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:07 MESZ