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Bischof Konrad [V.] von Regensburg gewährt allen Wohltätern des Klosters Niederviehbach einen Ablass von 40 Tagen für schwere und von 80 Tagen für lässliche Sünden, wenn sie an bestimmten Feiertagen die Kirche des Klosters besuchen. Dem Kloster von Päpsten bereits verliehene Rechte werden bestätigt.;. S: Bischof Konrad [V.] von Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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