Die gegenseitige Anerkennung der in Preußen und Sachsen ausgestellten Lehrerinnenprüfungszeugnisse, inklusive Lehrerprüfungszeugnisse auch aus anderen Staaten
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11125 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts, Nr. 13312 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
11125 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts
11125 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts >> 04. Volksschulen, Höhere Schulen und Lehrerseminare >> 04.02 Volks- und Fortbildungsschulen >> 04.02.03 Angelegenheiten der Lehrer >> 04.02.03.01 Lehramtsprüfung
1869 - 1916
Enthält u. a.: Neue Ordnung für die wissenschaftliche Prüfung der Lehrerinnen in Preußen, Blatt 79/100; Fachlehrerzeugnisse, Anfrage, Blatt 113, 131, 140; Inländische Wahlfähigkeitsprüfung kann durch eine Prüfung am Cambridge Training College for Women nicht ersetzt werden, Blatt 125; Anerkennung der Zeichenlehrerprüfungszeugnisse zwischen Preußen und Hessen, Blatt 179
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:21 MEZ
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- 04. Volksschulen, Höhere Schulen und Lehrerseminare (Gliederung)
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- 04.02.03 Angelegenheiten der Lehrer (Gliederung)
- 04.02.03.01 Lehramtsprüfung (Gliederung)