Das Hofgericht zu Rottweil setzt dem Georg Möß zu Ulm, als Nachkommen des Hans Bock, weiland Altschultheiß zu Erlach, einen Termin auf August 2 in der gegen ihn erhobenen Anklage des Johann Bregentzer, Schaffner des Gürtlerhofs zu Straßburg, wegen einer seit 2 Jahren nicht mehr bezahlten Gült von 4 fl., für die seiner Zeit Hans Bock Güter zu Erlach und Ulm verpfändet hatte.