Gerhard, Johann und Rulemann, Gebrüder von Bubenheim, verkaufen Dekan, Kapitel und Vikaren des Stifts Dietkirchen zur Präsenz für 36 schwere Gulden, die diese ihnen bezahlt haben, 2 Malter ewiger Korngülte von dem Gut zu Eschhofen ('Essirz-'), das Hermann auf dem Graben von ihnen und dem vorgenannten Stift innehat. Sie setzen dafür zu Unterpfand ihr Teil des vorgenannten Hofs und Guts in Dorf, Feld, Holz, Äckern und Wiesen, das sie den Käufern mit Halm und Mund, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, aufgetragen haben. Sie sollen dem Stift die Gülte jährlich zwischen dem 15. August und 8. September trocken und gut auf eigene Kosten und Gefahr auf dessen Haus zu Dietkirchen entrichten. - Siegel der Aussteller und des Grafen Adolf ('Ailff') von Nassau und Diez.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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