Pläne zur Neuordnung der Rechtsstellung der Studentenwerke
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/45 Bü 131
LRK Bes. Ang. St-U
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/45 Politischer Nachlass Dr. Wolfgang Meckelein, Staatssekretär im Kultusministerium, Universitätsprofessor (* 1919, + 1988)
Politischer Nachlass Dr. Wolfgang Meckelein, Staatssekretär im Kultusministerium, Universitätsprofessor (* 1919, + 1988) >> 5. Handakten von Professor Theodor Eschenburg >> 5.4 Hochschulzugang, Studentische Angelegenheiten, Studentenwerke >> 5.4.3 Studentenwerke
(1947-1957), 1963-1965 und o. J.
Enthält v. a.:
"Rechtsgutachten über das Recht und die Pflicht der wissenschaftlichen Hochschule zur sozialen Fürsorge für ihre Studenten" von Professor Werner Thieme, Juni 1963; Satzungen der Studentenwerke der Universitäten bzw. wissenschaftlichen Hochschulen Freiburg (gemäß Eintrag in das Registergericht vom 16. August 1957), Heidelberg (o. J.), Karlsruhe (Fassung vom 9. Dezember 1954 mit Änderungen, Druck), Mannheim (Fassung vom 20. Februar 1963), Stuttgart (Fassung vom 12. Juli 1947 mit Änderungen) und Tübingen (Fassung vom 22. Januar 1963); Vorschlag von Professor Kurt Walter Merz zur Umwandlung der Studentenwerke in Körperschaften des Öffentlichen Rechts; Aktenvermerk von Professor Richard Pohl zur Überprüfung der Rechtsform der Studentenwerke, Stellungnahme von Professor Konrad Hesse zur Frage der Rechtsform und Organisation des Studentenwerkes Freiburg, Entschließung der LIII. Plenarversammlung der Westdeutschen Rektorenkonferenz vom 5. Februar 1965 zur Gründung von Studentenwerken an neuen Hochschulen durch Privatpersonen, Äußerungen von Regierungsdirektor Kammerer (Technische Hochschule Stuttgart) zur Rechtsform und Organisation der Studentenwerke im Hochschulgesetz-Entwurf; Gründung eines gemeinsamen "Ständigen Ausschusses für Studentenfragen" der Westdeutschen Rektorenkonferenz und des Verbandes deutscher Studentenschaft (VdS)
"Rechtsgutachten über das Recht und die Pflicht der wissenschaftlichen Hochschule zur sozialen Fürsorge für ihre Studenten" von Professor Werner Thieme, Juni 1963; Satzungen der Studentenwerke der Universitäten bzw. wissenschaftlichen Hochschulen Freiburg (gemäß Eintrag in das Registergericht vom 16. August 1957), Heidelberg (o. J.), Karlsruhe (Fassung vom 9. Dezember 1954 mit Änderungen, Druck), Mannheim (Fassung vom 20. Februar 1963), Stuttgart (Fassung vom 12. Juli 1947 mit Änderungen) und Tübingen (Fassung vom 22. Januar 1963); Vorschlag von Professor Kurt Walter Merz zur Umwandlung der Studentenwerke in Körperschaften des Öffentlichen Rechts; Aktenvermerk von Professor Richard Pohl zur Überprüfung der Rechtsform der Studentenwerke, Stellungnahme von Professor Konrad Hesse zur Frage der Rechtsform und Organisation des Studentenwerkes Freiburg, Entschließung der LIII. Plenarversammlung der Westdeutschen Rektorenkonferenz vom 5. Februar 1965 zur Gründung von Studentenwerken an neuen Hochschulen durch Privatpersonen, Äußerungen von Regierungsdirektor Kammerer (Technische Hochschule Stuttgart) zur Rechtsform und Organisation der Studentenwerke im Hochschulgesetz-Entwurf; Gründung eines gemeinsamen "Ständigen Ausschusses für Studentenfragen" der Westdeutschen Rektorenkonferenz und des Verbandes deutscher Studentenschaft (VdS)
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Archivale
Handakten Theodor Eschenburg
Kammerer, Regierungsdirektor an der Technischen Hochschule Stuttgart
Pohl, Richard; Professor für Pharmakognosie
Thieme, Werner; Professor für Öffentliches Recht, Verwaltungslehre, 1923-
Freiburg im Breisgau FR; Universität, Studentenwerk
Heidelberg HD; Universität, Studentenhilfe
Karlsruhe KA; Technische Hochschule, Studentenwerk
Mannheim MA; Wirtschaftshochschule, Studentenwerk
Stuttgart S; Studentenwerk
Tübingen TÜ; Universität, Studentenwerk
Hochschulen; Fürsorgerecht und -pflicht für Studenten
Hochschulgesetz Baden-Württemberg; Entwurf
Hochschulneugründungen; Studentenwerke
Studenten; soziale Fürsorge
Studentenwerk; Rechtsform
Studentenwerke; private
Studentenwerke; Satzungen
Westdeutsche Rektorenkonferenz; Entschließung
Westdeutsche Rektorenkonferenz; Plenarversammlung
Westdeutsche Rektorenkonferenz; Ständiger Ausschuß für Studentenfragen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Nachlässe, Verbands- und Familienarchive (Tektonik)
- Politische Nachlässe (Tektonik)
- Politischer Nachlass Dr. Wolfgang Meckelein, Staatssekretär im Kultusministerium, Universitätsprofessor (* 1919, + 1988) (Bestand)
- 5. Handakten von Professor Theodor Eschenburg (Gliederung)
- 5.4 Hochschulzugang, Studentische Angelegenheiten, Studentenwerke (Gliederung)
- 5.4.3 Studentenwerke (Gliederung)