Graf Philipp Ernst von Hohenlohe, Herr zu Langenburg, bekennt gegenüber dem Rat der Stadt Nürnberg, dass die von dem Priester und Kaplan bei der Deutschordenskapelle zu St. Elisabeth daselbst vollzogene Taufe seines neugeborenen Sohnes den zwischen der Stadt und dem Deutschen Orden bestehenden Verträgen sowie den Rechten der Pfarrei von St. Sebald unschädlich sein solle.

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Staatsarchiv Nürnberg
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