Vertrag zwischen Württemberg und Hohenlohe: 1. die Hohe und mittlere Obrigkeit zu Ellhofen, Hohe und malefizische Obrigkeit neben dem vierten Teil der vogteilichen fallen Württemberg zu; der dritte Teil der Vogtei samt den dazugehörigen Nutzungen und Gerechtigkeiten gehören Hohenlohe; Huldigungseid gegenüber Württemberg; Erblehenspflicht gegenüber Württemberg; 2. Kelterbau in Ellhofen; 3. Wildprettfuhren; 4. Nachsteuer; 5. Schreibarbeiten in Ellhofen; 6. Festlegung der alten Bretzfelder Markung; 7. Versteinung von Gütern ausherrischer Untertanen; 8. Erbenregelung in hohenloheschen oder württembergischen Gemeinden; 9. Waidgang und Viehtrieb zwischen Bretzfeld und dem hohenloheschen Schäfer auf dem Lindelberg; 10. Kelter auf dem Weißlinsberg; 11. Trieb und Hut zwischen Scheppach und Adolzfurt; 12. Waidgang auf der Langenbeutinger und Weißlensburger Markung; Schäferei in Weißlensburg; 13. Fischerei in der Brettach; 14. Hohenlohesche Keßlerfreiheit; 15. Hohenlohescher Wildbannbezirk (Brettach, Landgraben); 16. Leibeigene Leute; 17. Zu- und Abzüge; 18. strittige Geleit auf der Landstraße zwischen Bitzfeld und Öhringen; 19. Hohenlohescher Zoll; 20. Handlohn; 21. lehenbare Gülten; 22. Hut und Trieb am Beringsweiler See; 23. Obrigkeit zu Beringsweiler (=Böhringesweiler) (Vertrag von 1471); 24. Bretzfelder Zehnte 1607; alles zusammen bezieht sich auf den Vertrag von Heilbronn; ausgestellt Stuttgart, 6. Juli 1627.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...