Die vom Amtmann zu Forchtenberg ohne Wissen der Herrschaft oder der Kammer in der herrschaftlichen Kocherwiese daselbst einzusetzen befohlene Steine, wie weit nämlich ein Amtmann zu grasen berechtigt, und darauf erfolgte Bestrafung.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner