Quittung des Abts Franz von Corvey über den Empfang von 20 rheinischen Goldgulden vom höxterschen Bürger Grovenden, für welche er ihm gewisse Äcker verpfändet hat. Das Geld habe er in der Prozesssache wegen der Propstei Niggenkerken (Nienkerken) gebraucht.