Kaiser Maximilian I. setzt den Grafen Joachim zu Zollern als Lehensträger des Grafen Christoph Friedrich von Zollern, an den nach dem Tod seines Vaters Franz Wolfgang die gewöhnliche Steuer der Stadt Reutlingen im jährlichen Betrag von 275 rhein. fl. gefallen ist, ein.: Philipp, Erzbischhof zu Köln, Erzkanzler und Kurfürst, gibt seine Einwilligung zu der Belehnung des Grafen Eitel Friedrich zu Zollern mit der Stadtsteuer zu Reutlingen auf Widerlösung sowie mit des Hl. Reichs Erbkammeramt durch König Maximilian.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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