Johann Jakob Vetter, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Jakob Hennenberger, Bürger zu Bischofsheim, und seine Ehefrau Barbara dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für die Heiligen des Bischofheimer Gerichts 3 Pfund 7 Schillinge 6 Pfennige jährlichen Zinses von 67 Pfund 10 Schillingen Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.