Lohnsteuer: Allgemeines
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Bü 81
Zugang 1996/069 P 30
S 2015 A-S 2020 A; S 2030 A; S 2034 A; S 2045 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten
Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten >> 4. Steuern (S) >> 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) >> 4.2.1 Einkommen- und Lohnsteuer, Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, Wehrsteuer, Bürgersteuer >> 4.2.1.1 Einkommensteuer, Lohnsteuer (Az.: S 2000-S 2356)
1935-1941
Enthält v.a.:
Erlass des Reichsministers der Finanzen vom 29. November 1934 zur Lohnsteuer-Durchführungsverordnung und zur Lohnsteuer ab 1. Januar 1935, Druck, 15 S.; Verordnung zur Durchführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LSTDVO) vom 29. November 1934. Hg. vom Reichsfinanzministerium, Berlin 1934, Druck, 51 S.; gedruckte Tabellen zum Ablesen der Lohnsteuer bei täglicher, vierstündlicher, wöchentlicher und monatlicher Lohnzahlung. Gültig ab 1. Januar 1935; Durchführung der Lohnsteuer ab 1. Januar 1935; Besteuerung der freien Trinkgelder und der Einkünfte aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit des Schiffsbedienungspersonals; Einkommensteuer einer Fabrikantin aus Metzingen; Kinderermäßigung wegen Übernahme der Kosten des Unterhalts und der Erziehung oder Berufsausbildung; Erlass des Reichsministers der Finanzen zur Durchführung der Ersten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Ersten Lohnabzugs-Verordnung - Ersten LAV) vom 1. Juli 1941, Druck, 24 S.; Bewertung von Sachbezügen für die Lohnsteuer und Sozialversicherung; Richtlinien für die Verwertung der Sachbezüge für die Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn und für die Zwecke der Sozialversicherung vom 1. August 1941; Bekanntmachung über die einheitliche Bewertung der Sachbezüge für die Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn und für die Zwecke der Sozialversicherung vom 6. September 1941; Verordnung über die Erhebung der Lohnsteuer und der Bürgersteuer von ausländischen Arbeitnehmern vom 25. April 1941, Typoskript, 5 S.; Merkblatt für Arbeitgeber für die einzelnen Steuern (Lohnsteuer, Bürgersteuer, Wehrsteuer), Druck, 1941, 8 S.
Erlass des Reichsministers der Finanzen vom 29. November 1934 zur Lohnsteuer-Durchführungsverordnung und zur Lohnsteuer ab 1. Januar 1935, Druck, 15 S.; Verordnung zur Durchführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LSTDVO) vom 29. November 1934. Hg. vom Reichsfinanzministerium, Berlin 1934, Druck, 51 S.; gedruckte Tabellen zum Ablesen der Lohnsteuer bei täglicher, vierstündlicher, wöchentlicher und monatlicher Lohnzahlung. Gültig ab 1. Januar 1935; Durchführung der Lohnsteuer ab 1. Januar 1935; Besteuerung der freien Trinkgelder und der Einkünfte aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit des Schiffsbedienungspersonals; Einkommensteuer einer Fabrikantin aus Metzingen; Kinderermäßigung wegen Übernahme der Kosten des Unterhalts und der Erziehung oder Berufsausbildung; Erlass des Reichsministers der Finanzen zur Durchführung der Ersten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Ersten Lohnabzugs-Verordnung - Ersten LAV) vom 1. Juli 1941, Druck, 24 S.; Bewertung von Sachbezügen für die Lohnsteuer und Sozialversicherung; Richtlinien für die Verwertung der Sachbezüge für die Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn und für die Zwecke der Sozialversicherung vom 1. August 1941; Bekanntmachung über die einheitliche Bewertung der Sachbezüge für die Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn und für die Zwecke der Sozialversicherung vom 6. September 1941; Verordnung über die Erhebung der Lohnsteuer und der Bürgersteuer von ausländischen Arbeitnehmern vom 25. April 1941, Typoskript, 5 S.; Merkblatt für Arbeitgeber für die einzelnen Steuern (Lohnsteuer, Bürgersteuer, Wehrsteuer), Druck, 1941, 8 S.
1 Bü (2 cm)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:48 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Reichs-/Bundesbehörden und Reichs-/Bundesorganisationen (Tektonik)
- Geschäftsbereich Reichs-/Bundesfinanzministerium (Tektonik)
- Geschäftsbereich Reichsfinanzministerium (Tektonik)
- Finanzämter (Tektonik)
- Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten (Bestand)
- 4. Steuern (S) (Gliederung)
- 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) (Gliederung)
- 4.2.1 Einkommen- und Lohnsteuer, Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, Wehrsteuer, Bürgersteuer (Gliederung)
- 4.2.1.1 Einkommensteuer, Lohnsteuer (Az.: S 2000-S 2356) (Gliederung)